Aktueller Vorstand

Nils HenscheidSchützenkönig
Clemens QueckenbergHauptmann
Jan Sommer1. Offizier
Florian Scholl2. Offizier
Florian RopertzTragfähnrich
Felix WistubaSchwenkfähnrich
Leon SchneiderTambourmajor
Jan van WeenenSchriftführer
Daniel FeistKassierer
Vorstand an Kirmesmontag 2021: Junggesellen von links nach rechts und von hinten nach vorne: Schriftführer Adrian Schmitz, Tambourmajor Nils Henscheid / Fähnrich der Schwenkfahne Martin Goldbach als Begleiter seiner Majestät, Kassierer Clemens Queckenberg / 1. Offizier Christian herz, Junggeselle Andreas Franzen als 2. Offizier / Fähnrich der Tragfahne Severin Bender, Junggeselle Matthias Schoop als Fähnrich der Schwenkfahne / Hauptmann Marco Böhm, Majestät Felix Wistuba. Foto: Sven Krämer

Vorstand der Junggesellen-Schützen-Gesellschaft an Kirmesmontag 2021:

Junggesellen von links nach rechts und von hinten nach vorne:
Schriftführer Adrian Schmitz, Tambourmajor Nils Henscheid / Fähnrich der Schwenkfahne Martin Goldbach als Begleiter seiner Majestät, Kassierer Clemens Queckenberg / 1. Offizier Christian herz, Junggeselle Andreas Franzen als 2. Offizier / kommissarischer Fähnrich der Tragfahne Severin Bender, Junggeselle Matthias Schoop als Fähnrich der Schwenkfahne / Hauptmann Marco Böhm, Majestät Felix Wistuba.

Foto: Sven Krämer

Aufgaben

Der Verein wird durch den Hauptmann und den 1. Offizier vertreten. Die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder sind im folgenden nachzulesen:

Besetzung der Posten

Der amtierende Schützenkönig ist automatisch Mitglied im Vorstand und wird als einziger nicht durch Wahl bestimmt. Alle übrigen Posten werden von den Mitgliedern der Gesellschaft auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 30. April des Jahres für die Dauer von einem Jahr gewählt, wobei für den Posten des Tambourmajors in der Regel der Tambourmajor, der durch den Zweigverein gewählt wurde, bestätigt wird. Scheidet ein gewähltes Vorstandsmitglied im Laufe des Jahres aus seinem Amt aus, wird der Posten vom Vorstand kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung neu besetzt. Eine Ausnahme stellt hierbei der Posten des Hauptmanns dar, welcher nach seinem Ausscheiden nur durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung neu besetzt werden darf. Die Posten des Schriftführers und Kassierers dürfen in Ausnahmefällen auch von anderen Vorstandsmitgliedern mit übernommen werden.

Vorherige Vorstandsbilder: