Mitgliederentwicklung
Im folgenden Graphen ist die Mitgliederentwicklung unserer Gesellschaft abgebildet:
Erläuterungen zur Datenreihen:
In Jahresberichten nachweisbare Mitglieder:
Die Anzahl der Gesellschaftsmitglieder, deren Mitgliedschaft im entsprechenden Jahr über die Schriftführerjahresberichte, die Anwesenheitslisten der Generalversammlungen oder Mitgliederlisten zweifelsfrei nachzuweisen ist.
Da leider über die Jahre einige Aufzeichnungen verloren gegangen sind, ist eine genaue Bestimmung der Mitgliederzahlen vor dem Jahr 2000, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr möglich. Vereinzelt überlieferte Gesamtmitgliederzahlen lassen vermuten, dass die Gesellschaft vor diesem Zeitpunkt stets rund zehn Mitglieder mehr gehabt haben dürfte als sich aus den Ersatzüberlieferungen nachweisen lassen. Der Einbruch in den nachweisbaren Mitgliederzahlen zwischen 1963 und 1966 resultiert aus dem Verlust von mehreren aufeinander folgenden Jahresberichten. Seit den 2000ern sind vollständige Mitgliederlisten überliefert, sodass die Anzahl der nachweisbaren Mitglieder ab hier der tatsächlichen Mitgliederzahl entspricht.
Davon aktive/passive Mitglieder:
Im Jahr 2012 wurde durch eine Satzungsänderung (vgl. Satzung) die aktive und passive Mitgliedschaft eingeführt. Grundsätzlich hat diese Unterscheidung lediglich Auswirkung auf die Anzahl der notwendigen Anwesenden auf der Generalversammlung zum Erreichen der Beschlussfähigkeit. Sie war bis 2012 mit Anwesenheit von 50% aller Mitglieder erreicht, seit 2012 hingegen ist die Anwesenheit von 50% der aktiven Mitglieder erforderlich. Andere faktische Auswirkungen hat die passive Mitgliedschaft zwar nicht, dennoch lässt sich an dieser Zahl auch die „Arbeitskraft“ des Vereins abschätzen, da in erster Linie Mitglieder höheren Alters oder solche, die Lantershofen für eine längere Zeit verlassen haben, in die passive Mitgliedschaft wechseln. Diese nehmen daher häufig auch Arbeitstermine und Schichten nicht mehr in dem Umfang aktiv war, wie die aktiven Vereinsmitglieder dies tun können.
Davon Fördermitglied:
Im Jahr 2020 wurde durch eine Satzungsänderung (vgl. Satzung) zusätzlich noch die Fördermitgliedschaft eingeführt. Diese soll für jene Mitglieder gedacht sein, für die, auf Grund ihres Alters oder neuen Wohnortes, eine grundsätzliche aktive Mitgestaltung des Vereinsleben nicht mehr möglich ist, aber die den Verein finanziell und ideell weiterhin unterstützen möchten. Diese Mitglieder haben somit außer der Beitragszahlung keine weiteren Verpflichtungen mehr und verzichten auch auf Rede-, Stimm- und Antragsrecht auf Mitgliederversammlungen.