Mitgliedschaft

Mitglied werden

Mitglied der Junggesellen-Schützen-Gesellschaft kann jeder in Lantershofen lebende junge Mann werden, der am 30.April des jeweiligen Aufnahmejahres das 16. Lebensjahr vollendet hat und unverheiratet ist. Aufnahmen von Ortsauswärtigen finden nur in Ausnahmefällen statt und bedürfen der Abstimmung des Vorstandes. Die Aufnahmen in die Gesellschaft finden jeweils in der ordentlichen Generalversammlung am 30. April oder gegebenenfalls in einer außerordentlichen Generalversammlung statt.

Eine Ausnahme für die Mitgliedschaft bildet das Tambourcorps: Dieses ist seit 2021 ein eigenständiger (Zweig-) Verein. Dort können bereits Jugendliche aufgenommen werden, die aktiv in diesem ein Instrument spielen bzw. erlernen. Ab dem 14. Lebensjahr erhält man ein aktives Stimmrecht, ab dem 16. Lebensjahr kann man Wahlämter übernehmen. Bei Interesse einer Mitgliedschaft nehmen Sie bitte persönlichen Kontakt zum aktuellen Tambourmajor oder einem (Tambourcorps-) Vorstandsmitglied auf. Weitere Informationen finden sich auch unter Tambourcorps.

Mitgliederversammlung

Jeweils zum 30. April treffen sich alle Mitglieder der Gesellschaft zur ordentlichen Mitgliederversammlung.
Bestandteile dieser Mitgliederversammlung sind unter anderem Gefallenenehrung, Aufnahme von neuen Mitgliedern, Berichte von Kassierer und Schriftführer, sowie die Neuwahl des Vorstandes.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist nur für Ausnahmefälle vorgesehen und wird vom Vorstand anberaumt. Eine solche Versammlung findet beispielsweise in dem Fall statt, dass der Hauptmann durch Heirat, Königsschuss oder Tod aus seinem Posten ausscheidet.