21. Apr., 2026

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2026

Von |2026-04-21T20:54:24+02:0021. April 2026|2026, Generalversammlung|

Liebe Junggesellen,

ich darf euch hiermit herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung einladen. Die Versammlung findet am 30.04.2026 um 19:45 Uhr, in der St. Lambertus-Hütte am Ende der Lambertusstraße statt.

Tagesordnung:

  1. Gefallenenehrung
  2. Neuaufnahmen
  3. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  4. Anpassung des Mitgliedsbeitrags
  5. Bericht des Schriftführers
  6. Bericht des Vereinsvertreters Tambourcorps
  7. Bericht des Kassierers
  8. Bericht der Kassenprüfer
  9. Entlastung des Vorstands
  10. Neuwahl des Vorstands
  11. Neuwahl der Fähnrichsbegleiter
  12. Neuwahl der Kassenprüfer
  13. Verschiedenes

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten, damit die Versammlung einen zügigen Verlauf nehmen kann. Für die Beschlussfähigkeit müssen mindestens 50% der aktiven Mitglieder anwesend sein.

Unter TOP 4 soll der diesjährige Mitgliedsbeitrag ab dem Geschäftsjahr 2026/2027 nach § 9 der Satzung von 25 € auf 40 € pro Person geändert werden. Für diese Änderung bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

§ 9 Aktivmitgliedschaft
(1) Der jährliche Mitgliederbeitrag wird vom Vorstand festgesetzt. Änderungen bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.

Mit Junggesellengruß

Severin Bender
-Hauptmann-

Die vollständige und offizielle Einladung erhaltet ihr unter: Einladung als PDF

09. März, 2026

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2026 des Tambourcorps der JSG

Von |2026-03-12T10:20:41+01:0009. März 2026|2026, Tambourcorps|

Liebe Spielleute,
Liebe Mitglieder,

zur diesjährigen Mitgliedersammlung möchte ich Euch hiermit herzlich einladen. Die Versammlung findet am Donnerstag, den 02.04.2026, um 19 Uhr in der Gaststätte des Winzervereins, Winzerstraße 16, in Lantershofen statt und die Tagesordnung gliedert sich wie folgt:

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  3. Jahresbericht Schriftführer
  4. Jahresbericht Kassierer
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Neuwahlen des Vorstandes
  8. Neuwahlen der Kassenprüfer
  9. Sonstiges

Es wird um zahlreiches und pünktliches Erscheinen gebeten, damit die Versammlung einen zügigen Verlauf nehmen kann.

Mit Spielmannsgruß

Marco Schmidt
-1. Vorsitzender-

Die vollständige und offizielle Einladung erhaltet ihr unter: Einladung als PDF

13. Sep., 2025

Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung

Von |2025-09-16T22:06:39+02:0013. September 2025|2025, Generalversammlung|

Liebe Junggesellen,

aus besonderem Anlass möchte ich zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ordnungsgemäß nach § 11 Absatz 3 der Satzung vom 25.03.2025 einladen. Die Versammlung findet am Mittwoch, den 17.09.2025, um 20 Uhr in der Gaststätte des DGH Winzerverein Lantershofen in der Winzerstraße 16 statt.

Tagesordnung:

  1. Gefallenenehrung
  2. Neuaufnahmen
  3. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  4. Neuwahl des Hauptmanns
  5. Ergänzungswahlen zum Vorstand
  6. Verschiedenes

Anträge zur Änderung der Tagesordnung sind spätestens zwei Tage vor der Versammlung schriftlich bei Hauptmann Clemens Queckenberg einzureichen.

Erscheint bitte möglichst pünktlich, damit die Versammlung einen zügigen Verlauf nehmen kann.

In der Hoffnung auf eine gesellige und gutbesuchte Versammlung verbleibe ich

mit Junggesellengruß

Clemens Queckenberg
-Hauptmann-

16. Apr., 2025

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2025

Von |2025-04-18T13:02:30+02:0016. April 2025|2025, Generalversammlung|

Liebe Junggesellen,

ich darf euch hiermit herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung einladen. Die Versammlung findet am 30.04.2025, um 19:45 Uhr, in der St. Lambertus-Hütte am Ende der Lambertusstraße statt.

Tagesordnung:

  1. Gefallenenehrung
  2. Neuaufnahmen
  3. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  4. Bericht des Schriftführers
  5. Bericht des Vereinsvertreters Tambourcorps
  6. Bericht des Kassierers
  7. Bericht der Kassenprüfer
  8. Entlastung des Vorstands
  9. Neuwahl des Vorstands
  10. Neuwahl der Fähnrichsbegleiter
  11. Neuwahl der Kassenprüfer
  12. Verschiedenes

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten, damit die Versammlung einen zügigen Verlauf nehmen kann. Für die Beschlussfähigkeit müssen mindestens 50% der aktiven Mitglieder anwesend sein.

Mit Junggesellengruß

Clemens Queckenberg
-Hauptmann-

Die vollständige und offizielle Einladung erhaltet ihr unter: Einladung als PDF

19. März, 2025

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2025 des Tambourcorps der JSG

Von |2025-04-02T12:59:28+02:0019. März 2025|2025, Tambourcorps|

Liebe Spielleute,
liebe Mitglieder,

zu der diesjährigen Mitgliedersammlung möchte ich Euch hiermit herzlich einladen. Die Versammlung findet am Freitag, den 04.04.2025 um 18 Uhr, in der Burgkneipe, Graf-Blankard-Straße 8-12, in Lantershofen statt und die Tagesordnung gliedert sich wie folgt:

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  3. Bericht des Schriftführers
  4. Bericht des Kassierers
  5. Satzungsänderung
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstands
  8. Neuwahlen des Vorstands
  9. Neuwahlen der Kassenprüfer
  10. Verschiedenes

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten, damit die Versammlung einen zügigen Verlauf nehmen kann.

Mit Spielmannsgruß

Thorsten Klein
-2. Vorsitzender-

Die vollständige und offizielle Einladung erhaltet ihr unter: Einladung als PDF

Zu TOP5 Satzungsänderung

AktuellÄmderungsvorschlag
§ 7 Erlöschen der Mitgliedschaft (2)
Der Austritt erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des Mitglieds gegenüber dem Tambourmajor.
§ 7 Erlöschen der Mitgliedschaft (2)
Der Austritt erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des Mitglieds gegenüber dem Vorsitzenden.
§ 10 Mitgliederversammlung (1)
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich, spätestens 14 Tage vor dem 30. April, durchgeführt. Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt bis· spätestens 8 Tage vorher durch den Tambourmajor per E-Mail. Zusätzlich soll diese auf der Homepage der JSG Lantershofen veröffentlicht werden. Der Tambourmajor führt den Vorsitz bei der Mitgliederversammlung.
§ 10 Mitgliederversammlung (1)
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich, spätestens 14 Tage vor dem 30. April, durchgeführt. Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt bis· spätestens 8 Tage vorher durch den Vorsitzenden per E-Mail. Zusätzlich soll diese auf der Homepage der JSG Lantershofen veröffentlicht werden. Der Vorsitzende führt den Vorsitz bei der Mitgliederversammlung.
§ 10 Mitgliederversammlung (4)
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Tambourmajor zu unterzeichnen ist.
§ 10 Mitgliederversammlung (4)
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
§ 12 Vorstand (2)
Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

  1. dem Tambourmajor,
  2. dem stellvertretenden Tambourmajor,
  3. dem Schriftführer,
  4. dem Kassierer,
  5. dem Jugendwart und
  6. dem Zeugwart.
§ 12 Vorstand (2)
Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

  1. dem Vorsitzenden,
  2. dem Beisitzer im Vorstand der JSG,
  3. dem Schriftführer,
  4. dem Kassierer,
  5. dem Jugendwart und
  6. dem Zeugwart.
§ 12 Vorstand (3)
Der Tambourmajor leitet das Tambourcorps und informiert den Vorstand und die Mitgliederversammlung der JSG Lantershofen regelmäßig über die aktuelle Situation des Tambourcorps.
§ 12 Vorstand (3)
Der Vorsitzende leitet das Tambourcorps.
§ 12 Vorstand (4)
Der stellvertretende Tambourmajor vertritt den Tambourmajor bei dessen Abwesenheit oder falls dieser vorzeitig aus dem Amt scheidet.
§ 12 Vorstand (4)
Der Kassierer vertritt den Vorsitzenden bei
dessen Abwesenheit.
§ 12 Vorstand (5) [Neu]
Der Beisitzer im Vorstand der JSG informiert
den Vorstand und die Mitgliederversammlung
der JSG Lantershofen regelmäßig über die
aktuelle Situation des Tambourcorps.
§ 12 Vorstand (5-10) neu nummerieren
§ 13 Vertretung
Das Tambourcorps wird vertreten durch den Tambourmajor und den stellvertretenden Tambourmajor als dessen Stellvertreter. Jeder von Ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
§ 13 Vertretung
Das Tambourcorps wird vertreten durch den Vorsitzenden und den Kassierer als dessen Stellvertreter. Jeder von Ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
§ 14 Bestimmung des Vorstands (2)
Bei der Wahl zum Tambourmajor und zum stellvertretenden Tambourmajor können nur ordentliche Mitglieder das passive Wahlrecht ausüben. Dem amtierenden König der JSG Lantershofen steht kein passives Wahlrecht zu.
§ 14 Bestimmung des Vorstands (2)
Bei der Wahl zum Beisitzer im Vorstand der JSG können nur ordentliche Mitglieder das passive Wahlrecht ausüben.
§ 14 Bestimmung des Vorstands (3)
Erlangt der Tambourmajor die Königswürde der JSG Lantershofen, verbleibt er als stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand des Tambourcorps, bis die nächste Mitgliederversammlung einen Nachfolger wählt.
Streichen
§ 14 Bestimmung des Vorstands (4)
Die Wahl des Tambourmajors muss durch die Mitgliederversammlung der JSG Lantershofen bestätigt werden. Erfolgt bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung der JSG Lantershofen keine Wahl oder wird die Wahl nicht bestätigt, so erfolgt die Wahl durch ebendiese.
§ 14 Bestimmung des Vorstands (4)
Die Wahl des Beisitzers im Vorstand der JSG muss durch die Mitgliederversammlung der JSG Lantershofen bestätigt werden. Erfolgt bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung der JSG Lantershofen keine Wahl oder wird die Wahl nicht bestätigt, so erfolgt die Wahl durch ebendiese.
§ 15 Vorstandssitzungen
Vorstandssitzungen werden durch den Tambourmajor einberufen. Er ist zur Einberufung einer Vorstandssitzung verpflichtet, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder, ein Viertel der Mitglieder des Tambourcorps oder der Vorstand der JSG Lantershofen dies unter Angabe des Grundes verlangen.
§ 15 Vorstandssitzungen
Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden einberufen. Er ist zur Einberufung einer Vorstandssitzung verpflichtet, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder, ein Viertel der Mitglieder des Tambourcorps oder der Vorstand der JSG Lantershofen dies unter Angabe des Grundes verlangen.
22. Apr., 2024

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2024

Von |2024-04-22T21:56:40+02:0022. April 2024|2024, Generalversammlung|

Liebe Junggesellen,

ich darf euch hiermit herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung einladen. Die Versammlung findet am Dienstag, den 30.04.2024, um 19:45 Uhr, in der St. Lambertus-Hütte am Ende der Lambertusstraße statt.

Tagesordnung:

  1. Gefallenenehrung
  2. Neuaufnahmen
  3. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  4. Satzungsänderung
  5. Bericht des Schriftführers Jan van Weenen
  6. Bericht des Tambourmajors Leon Schneider
  7. Bericht des Kassierers Daniel Feist
  8. Bericht der Kassenprüfer Thorsten Klein & Marco Böhm
  9. Entlastung des Vorstands
  10. Neuwahl des Vorstands
  11. Neuwahl der Fähnrichsbegleiter
  12. Neuwahl der Kassenprüfer
  13. Verschiedenes

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten, damit die Versammlung einen zügigen Verlauf nehmen kann. Für die Beschlussfähigkeit müssen mindestens 50% der aktiven Mitglieder anwesend sein.

Unter TOP 4 soll die unten aufgeführten Änderungsvorschlage zur Abstimmung gestellt werden, welche die §§ 13 Vorstand, 16 Bestimmung des Vorstands und 20 Zweigvereine betreffen. Die Änderungswünsche sind der letzten Generalversammlung des Tambourcorps zurückzuführen, auf der sich kein Tambourmajor und damit 1. Vorsitzender des Zweigvereins aus den Reihen der Junggesellen gefunden hat. Daraufhin ist der Wunsch einer Satzungsänderung an den Hauptmann herangetragen worden.

Für die Änderung der Satzung sind die Stimmen von 2/3 der auf der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

AktuellÄnderungsvorschlagKommentar
§ 13 Vorstand (2)
Der Vorstand setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  1. König
  2. Hauptmann
  3. 1. Offizier
  4. 2. Offizier
  5. Fähnrich der Tragfahne
  6. Fähnrich der Schwenkfahne
  7. Tambourmajor
  8. Schriftführer
  9. Kassierer
§ 13 Vorstand (2)
Der Vorstand setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  1. König
  2. Hauptmann
  3. 1. Offizier
  4. 2. Offizier
  5. Fähnrich der Tragfahne
  6. Fähnrich der Schwenkfahne
  7. Schriftführer
  8. Kassierer

sowie je einen Beisitzer pro Zweigverein

Der Tambourmajor im JSGVorstand
wird durch einen Beisitzer ersetzt. Dieser ist auch Mitglied im TBC-Vorstand und dient als Bindeglied zwischen den Vorständen.

Der Einfachheit halber wurde die Formulierung für Zweigvereine allgemein gehalten.

§ 13 Vorstand (3)
Die Tätigkeit des Schriftführers oder des Kassierers kann im Ausnahmefall von einem anderen Vorstandsmitglied mit übernommen werden.
§ 13 Vorstand (3)
Die Tätigkeit des Schriftführers, des Kassierers und der Beisitzer kann im Ausnahmefall von einem anderen Vorstandsmitglied mit übernommen werden.
Anpassung, Erweiterung der Regel für den Beisitzer
§ 16 Bestimmung des Vorstands (2)
Alle weiteren Vorstandsmitglieder werden auf Vorschlag bis zur nächsten beschlussfähigen ordentlichen Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit
durch die Mitgliederversammlung gewählt.
§ 16 Bestimmung des Vorstands (2)
Beisitzer werden vom jeweiligen Zweigverein gewählt. Die Wahl muss durch die Mitgliederversammlung bestätigt werden. Erfolgt bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung keine Wahl innerhalb des Zweigvereins oder wird das Ergebnis dieser Wahl nicht bestätigt, erfolgt die Wahl gemäß § 16 Abs. 3.
Ehemals § 16 Abs. 3, Anpassung von Wahl des Tambourmajors auf Wahl des Beisitzers.
§ 16 Bestimmung des Vorstands (3)
In Abweichung von § 18 Abs. 2 kann das Recht der Wahl des Tambourmajors an einen Zweigverein übertragen werden, sofern der Tambourmajor dessen Vorsitzender ist. In diesem Falle muss das Ergebnis der Wahl durch die Mitgliederversammlung bestätigt werden. Erfolgt bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung keine Wahl innerhalb des Zweigvereins oder wird das Ergebnis dieser Wahl nicht bestätigt, erfolgt die Wahl gemäß § 18 Abs. 2.
§ 16 Bestimmung des Vorstands (3)
Alle weiteren Vorstandsmitglieder werden auf Vorschlag bis zur nächsten beschlussfähigen ordentlichen Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit durch die Mitgliederversammlung gewählt.
Column 3 Value 4
§ 20 Zweigvereine (4)
Der Vorsitzende eines Zweigvereins und dessen Stellvertreter müssen Aktiv- oder Passivmitglieder der Gesellschaft sein.
§ 20 Zweigvereine (4)
Der Beisitzer eines Zweigvereins muss Aktiv- oder Passivmitglieder der Gesellschaft sein.
Anpassung, Änderung der Restriktion des Vorsitzes eines Zweigvereins

Rückfragen zu den geplanten Änderungen können an den Hauptmann Clemens Queckenberg und Tambourmajor Leon Schneider gerichtet werden.

Anträge zur Änderung der Tagesordnung sind spätestens drei Tage vor der Versammlung schriftlich bei Hauptmann Clemens Queckenberg einzureichen.

Mit Junggesellengruß

Clemens Queckenberg
-Hauptmann-

Die vollständige und offizielle Einladung erhaltet ihr unter: Einladung als PDF

15. Apr., 2024

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung 2024 des Tambourcorps der JSG

Von |2024-04-16T21:44:53+02:0015. April 2024|2024, Tambourcorps|

Liebe Spielleute,
liebe Mitglieder,

zu der außerordentlichen Mitgliedersammlung möchte ich Euch hiermit herzlich einladen. Die Versammlung findet am Samstag, den 27.04.2024 um 18 Uhr, in der Mehrzweckhalle, Graf-Blankard-Straße 25, in Lantershofen statt und die Tagesordnung gliedert sich wie folgt:

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  3. Neuwahlen des Vorstands
  4. Neuwahlen der Kassenprüfer
  5. Verschiedenes

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten, damit die Versammlung einen zügigen Verlauf nehmen kann.

Mit Spielmannsgruß

Leon Schneider
-Tambourmajor-

Die vollständige und offizielle Einladung erhaltet ihr unter: Einladung als PDF

24. März, 2024

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2024 des Tambourcorps der JSG

Von |2024-03-27T00:13:17+01:0024. März 2024|2024, Tambourcorps|

Liebe Spielleute,
liebe Mitglieder,

zu der diesjährigen Mitgliedersammlung möchte ich Euch hiermit herzlich einladen. Die Versammlung findet am Freitag, den 05.04.2024 um 18 Uhr, im Winzerverein, Winzerstraße 16, in Lantershofen statt und die Tagesordnung gliedert sich wie folgt:

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  3. Bericht des Schriftführers
  4. Bericht des Kassierers
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Vorstands
  7. Neuwahlen des Vorstands
  8. Neuwahlen der Kassenprüfer
  9. Verschiedenes

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten, damit die Versammlung einen zügigen Verlauf nehmen kann.

Mit Spielmannsgruß

Leon Schneider
-Tambourmajor-

Die vollständige und offizielle Einladung erhaltet ihr unter: Einladung als PDF

18. Apr., 2023

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2023

Von |2023-04-18T22:20:50+02:0018. April 2023|2023, Generalversammlung|

Liebe Junggesellen,

ich darf euch hiermit herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung einladen. Die Versammlung findet am Sonntag, den 30.04.2023, um 19:45 Uhr, in der St. Lambertus-Hütte am Ende der Lambertusstraße statt.

Tagesordnung:

  1. Gefallenenehrung
  2. Neuaufnahmen
  3. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  4. Satzungsänderung
  5. Bericht des Schriftführers Jan van Weenen
  6. Bericht des Tambourmajors Leon Schneider
  7. Bericht des Kassierers Clemens Queckenberg
  8. Bericht der Kassenprüfer Stefan Dünker & Johannes Schütz
  9. Entlastung des Vorstands
  10. Neuwahl des Vorstands
  11. Neuwahl der Fähnrichsbegleiter
  12. Neuwahl der Kassenprüfer
  13. Verschiedenes

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten, damit die Versammlung einen zügigen Verlauf nehmen kann. Für die Beschlussfähigkeit müssen mindestens 50% der aktiven Mitglieder anwesend sein.

Unter TOP 4 soll das Eintrittsalter in § 5 der Satzung von 17 auf 16 Jahre geändert werden. Für die Änderung der Satzung sind die Stimmen von 2/3 der auf der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

§ 5 Aktivmitgliedschaft
(1) Alle Männer des Ortes Lantershofen können Aktivmitglieder der Gesellschaft werden,
falls sie

1. das 17. 16. Lebensjahr vollendet haben,
2. weder verheiratet sind noch waren,

3. sich zu den Prinzipien der Gesellschaft bekennen und

4. sich eines unbescholtenen Rufes erfreuen.

Mit Junggesellengruß

Marco Böhm
-Hauptmann-

Die vollständige und offizielle Einladung erhaltet ihr unter: Einladung als PDF

01. März, 2023

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2023 des Tambourcorps der JSG

Von |2023-03-01T15:57:55+01:0001. März 2023|2023, Tambourcorps|

Liebe Mitglieder,

zu der diesjährigen Mitgliedersammlung möchte ich Euch hiermit herzlich einladen. Die Versammlung findet am Montag, den 13.03.2023 um 19 Uhr, in der Mehrzweckhalle, Graf-Blankard-Straße 25, in Lantershofen statt und die Tagesordnung gliedert sich wie folgt:

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  3. Beschließen der Beitragsordnung
  4. Bericht des Schriftführers
  5. Bericht des Kassierers
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstands
  8. Neuwahlen des Vorstands
  9. Neuwahlen der Kassenprüfer
  10. Verschiedenes

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten, damit die Versammlung einen zügigen Verlauf nehmen kann.

Mit Spielmannsgruß

Nils Henscheid
-Tambourmajor-

Die vollständige und offizielle Einladung erhaltet ihr unter: Einladung als PDF

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