16. Jul, 2020

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2020

Von |2020-07-16T09:27:36+02:0016. Juli 2020|2020, Generalversammlung|

Liebe Junggesellen,
zu der diesjährigen Mitgliedersammlung möchte ich Euch hiermit herzlich einladen. Die Versammlung findet am Samstag, den 25.07.2020 um 18 Uhr, im Saal des Winzervereins Lantershofen in der Winzerstraße 16 statt und die Tagesordnung gliedert sich wie folgt:

Tagesordnung:

  1. Gefallenenehrung
  2. Neuaufnahmen
  3. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  4. Satzungsänderung (nähere Angaben siehe Dokument)
  5. Gründung eines Zweigvereins Tambourcorps
  6. Bericht des Schriftführers Christian Herz
  7. Bericht des Kassierers Clemens Queckenberg
  8. Bericht der Kassenprüfer Robin Grießel & Stefan Dünker
  9. Entlastung des Vorstands
  10. Neuwahl des Vorstands
  11. Neuwahl der Fähnrichsbegleiter
  12. Neuwahl der Kassenprüfer
  13. Verschiedenes

Anträge auf Änderung der Tagesordnung sind spätestens drei Tage vor der Versammlung schriftlich bei Hauptmann Tim Ley einzureichen.

Erscheint bitte möglichst pünktlich, damit die Versammlung einen zügigen Verlauf nehmen kann. In der Hoffnung auf eine gesellige und gut besuchte Versammlung verbleibe ich mit Junggesellengruß.

Tim Ley
-Hauptmann-

Die vollständige und offizielle Einladung erhaltet ihr unter: https://www.jsg-lantershofen.de/wp-content/uploads/2020/07/2020.07.14_Mitgliederversammlung_Einladung.pdf

18. Apr, 2020

Generalversammlung muss auf unbestimmten Termin verschoben werden – Vorstand bleibt vorerst im Amt

Von |2022-02-23T22:09:50+01:0018. April 2020|2020, Generalversammlung, Mainacht, Vereinsleben|

Wie in fast allen Bereichen, des öffentlichen Lebens steht auch bei uns Junggesellen alles still. Aufgrund der aktuellen Ausgangsbeschränkungen welche auf der Ministerkonferenz vom 15.04.20, bis zum 03.05. verlängert wurden, ist es uns nicht möglich unsere Generalversammlung abzuhalten. Diese verschieben wir auf unbestimmte Zeit, bis uns neuere Informationen vorliegen.

Wir möchten auch darüber informieren, dass wir aufgrund § 5 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 trotz Ablauf unserer Amtszeit im Amt bleiben. Somit bleiben wir auch über den 30.04 hinaus handlungsfähig und der Verein ist nicht vorstandslos.

Auch Fragen bezüglich unserer Veranstaltungen, unabhängig ob intern oder extern, können wir zum aktuellen Zeitpunkt nicht beantworten. Wir versichern, dass wir sobald nähere Informationen vorliegen, diese bewerten und kommunizieren werden.

Bis dahin wünschen wir allen Mitgliedern, deren Familien und der gesamten (Dorf-)Gemeinschaft, dass Sie gesund bleiben und wir uns alle hoffentlich bald wieder auf einer unserer zahlreichen Veranstaltungen oder in der Dorfgemeinschaft begrüßen können.

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