16. Sep, 2021

Ablauf St. Lambertus-Kirmes 2021

Von |2021-09-16T14:40:14+02:0016. September 2021|2021, Bericht, Corona, Kirmes|

Die Junggesellen freuen sich darauf am kommenden Wochenende mit dem Dorf wieder eine etwas normalere Kirmes zu Ehren ihres Schutzpatrons feiern zu können. Dennoch steht diese auch in diesem Jahr noch im Zeichen der Corona-Pandemie, weshalb es unter anderem deswegen Anpassungen am Ablauf der Kirmes geben wird. Dieser stellt sich wie folgt dar:
  • Kirmessamstag, den 18.09.2021
    • 17:00 Uhr: Abholen seiner Majestät inkl. Ständchen
    • Ab 18:30 Uhr: Platzkonzert von Tambourcorps & Musikfreunden am Winzerverein
    • Anschl. Geselliger Abend am Winzerverein
  • Kirmessonntag, den 19.09.2021
    • 09:30 Uhr: Hochamt in der Lambertuskirche
    • ab 14:00 Uhr: Abholen der Majestäten
    • 15:30 Uhr St. Lambertus-Fest: Festandacht in der Lambertuskirche
    • 16:15 Uhr: Platzkonzert, Fähndelschwenken und Parade im Burghof
    • 19:00 Uhr: Königsball zu Ehren seiner Majestät im Winzerverein
  • Kirmesmontag, den 20.09.2021
    • 06:00 Uhr: Weckzug durch das Tambourcorps
    • 07:00 Uhr: Abholen der Majestäten
    • 08:00 Uhr Festgottesdient in der Lambertuskirche
    • Anschl. Gefallenehrung, Platzkonzert & Fähndelschwenken vor der Lambertuskirche
    • 10:00 Uhr: Festkommers im Winzerverein für geladene Ehrengäste und Liveübertragung für alle, die nicht persönlich teilnehmen können
    • 16:30 Uhr: Platzkonzert, Fähndelschwenken und Parade im Burghof
    • 18:30 Uhr: Offener Ausklang und Tanz im Winzerverein
  • Kirmesdienstag, den 20.09.2021
    • Es wird kein traditioneller Trinkzug stattfinden
Alle Veranstaltungen finden auf abgegrenzten Veranstaltungsflächen statt, für die ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt und an deren Zugängen Einlasskontrollen durchgeführt werden. Siehe hierzu auch: Corona-Regeln an Kirmes
Informationen über den Livestream werden wir die Tage auf unserer Webseite [1] veröffentlichen. Wer den Link zur Teilnahme sowie eine Anleitung zum Zugang per E-Mail geschickt bekommen möchte, möge eine E-Mail an info@jsg-lantershofen.de senden. Bei Rückfragen können Sie sich gerne direkt an Hauptmann Marco Böhm wenden.
16. Sep, 2021

Schausteller an Kirmes

Von |2021-09-17T18:26:07+02:0016. September 2021|2021, Bericht, Corona, Kirmes|

Stand bis vor ein paar Tagen noch nicht abschließend fest, ob es über die Kirmestage Schausteller geben wird, so haben wir mittlerweile Gewissheit, dass auf dem Kirmesplatz ein Kinderkarussel sowie Fädenziehen angeboten werden können. Für das leibliche Wohl sorgen ein Imbiss und für Leckermäuler ein Süßigkeitenstand.

Geöffnet haben die Attraktionen von Samstag bis einschließlich Montag immer ab spätem Nachmittag.

16. Sep, 2021

Corona-Regeln an Kirmes

Von |2021-09-17T18:18:28+02:0016. September 2021|2021, Bericht, Corona, Kirmes|

Die Kirmesfeierlichkeiten stehen in diesem Jahr erneut im Zeichen von Corona. An allen Kirmestagen wird daher eine 2G+ Regel gelten. Gemäß § 5 Abs. 4 der 26. CoBeLVO können in diesem Fall das Abstandsgebot und die Maskenpflicht auf dem Veranstaltungsgelände entfallen und wir ohne Einschränkungen miteinander unsere Kirmes feiern.

Bei der aktuell gültigen Warnstufe bedeutet dies, dass maximal 25 Unimmunisierte ab 12 Jahren an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Dies hat zur Folge, dass diese Personen entweder einen Selbsttest unter Aufsicht vor Ort durchführen oder den Nachweis eines Testzentrums vorlegen müssen.

Bei allen Veranstaltungen wird am Einlass auf das Vorliegen eines der 3G sowie die Begrenzung auf (momentan) 25 unimmunisierte Personen vorgenommen werden. Bei Erreichen der Warnstufe 2 verringert sich diese Zahl auf zehn, bei Stufe 3 auf fünf Personen.

Wir bitten um Verständnis und freuen uns auf schöne Kirmestage!


Grundlage: Sechsundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (26. CoBeLVO)

16. Aug, 2020

Corona Hotspot Lantershofen

Von |2021-07-12T18:31:58+02:0016. August 2020|2020, Bericht, Corona, Generalversammlung|

Die COVID-19-Pandemie hat den kleinen Ort Lantershofen in der Grafschaft fest im Griff. Nachdem die Junggesellen-Schützen ausgelassen gefeiert haben, stiegen die Fallzahlen im Kreis schneeballartig an. Die Jugend nimmt das Risiko nicht mehr ernst und gefährdet so fahrlässig ihre Mitmenschen.

Symbolbild. © Savanevich Viktar (shutterstock)

Diesen Eindruck konnte man gewinnen, als Anfang August die Meldung die Runde machte, dass ein Teilnehmer der Mitgliederversammlung des Vereins nachträglich positiv auf das Virus getestet wurde. Die Aufmacher hätten jedoch durchaus anders lauten können, denn dass der Verein überhaupt in die Schlagzeilen geraten ist, dafür waren die beteiligten Mitglieder selbst die treibende Kraft. Statt auf die zuständigen Behörden zu warten, wurden die Junggesellen nämlich sofort aktiv, als sie von der Infektion ihres Kameraden erfuhren. Minuten nach Bekanntwerden des Ergebnisses am Abend des 31. Juli wurden alle Junggesellen über vereinsinterne Kanäle darüber in Kenntnis gesetzt. Am nachfolgenden Samstagmorgen wurde dann schnellstmöglich das Gesundheitsamt Ahrweiler mit ins Boot geholt, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts wäre eine Kontaktnachverfolgung erst ab dem 27. Juli notwendig gewesen. Darüber hinaus wurden während der Versammlung, am 25. Juli im Saal des Winzervereins, die geltenden Bestimmungen eingehalten: maximal zehn Personen an einem Tisch, Tische in entsprechendem Abstand, durchgehende Lüftung sowie mehrere Pausen. Auch beim inoffiziellen Teil im Anschluss hielten die verbliebenen Personen entsprechend den Vorgaben Abstand zueinander. Dennoch war man sich einig hier kein Risiko eingehen zu wollen, denn wie sich das Virus in einem geschlossenen Raum verhält, ist nicht vorherzusagen. Innerhalb kürzester Zeit konnten alle Betroffenen am Samstag, den 01. August, kontaktiert und überwiegend noch am selben Tag getestet werden. Damit einher ging die Anordnung von häuslicher Quarantäne zur Unterbrechung potentieller Infektionsketten.

Wie sich zeigte, war diese Vorsicht durchaus angebracht. So stellte sich leider heraus, dass zwei weitere Teilnehmer der Versammlung das Virus symptomfrei in sich trugen. Es ist allerdings nahezu auszuschließen, dass sich diese beiden während der Veranstaltung beim ersten Infizierten angesteckt haben, da die drei sich zu keinem Zeitpunkt näher als zwei Meter gekommen sind und alle weiteren Kontaktpersonen, insbesondere die direkten Sitznachbarn, negativ getestet wurden. Mittlerweile sind alle Junggesellen wieder gesund und konnten aus der Quarantäne entlassen werden. Dies gilt ebenfalls für die weiteren Kontaktpersonen der drei ehemals Infizierten, die alle negativ getestet wurden.
Durch das beherzte, konsequente und dabei stets freundliche Handeln des Gesundheitsamt Ahrweiler sowie die Eigeninitiative der Junggesellen-Schützen konnten demnach weitere Infektionen verhindert werden. An dieser Stelle möchten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamts herzlichen Dank und großen Respekt aussprechen. Das was dort geleistet wird, ist bei weitem nicht selbstverständlich und wir können ruhigen Wissens sagen, dass wir hier im Kreis in sehr guten Händen sind.

Dieser Vorfall zeigt jedoch deutlich, dass die Pandemie nach wie vor eine ernstzunehmende Gefahr darstellt und wir uns der Verantwortung füreinander bewusst sein müssen. Hierzu zählt insbesondere weiterhin die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, denn man kann das Virus auch unwissentlich in sich tragen. Auf der anderen Seite ist eine Lehre aus dem Vorfall, dass man durch das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen das Risiko geringhalten kann. Wenn man Versammlungen und Veranstaltungen dann auch noch im Freien stattfinden lässt, kann die Zahl der von Sicherheitsmaßnahmen betroffenen Menschen klein gehalten werden, falls sich jemand im Nachhinein positiv getestet wird. Es gilt nun zuversichtlich in die Zukunft zu blicken und kreative Wege zu finden mit dem Virus umzugehen. Obwohl die positiven Befunde ein Schock waren, ist jedoch deutlich geworden, dass ein verantwortungsvolles Vereinsleben weiterhin möglich ist.

Bleiben Sie gesund!

02. Aug, 2020

Mitglied an Covid-19 erkrankt

Von |2021-07-12T18:32:10+02:0002. August 2020|2020, Bericht, Corona, Generalversammlung|

Liebe Freunde und Gönner der Junggesellen,

Symbolbild. © Savanevich Viktar (shutterstock)

am Freitagabend haben wir leider die Information erhalten, dass eines unserer Mitglieder positiv auf Covid-19 getestet wurde. Da dieses Mitglied auf unserer Mitgliederversammlung anwesend war, hat das Gesundheitsamt für alle Teilnehmer der Versammlung sicherheitshalber häusliche Quarantäne angeordnet. Es ist derzeit nicht bekannt, ob das betroffene Mitglied zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung bereits infiziert bzw. ansteckend war, dennoch kann man in diesen Zeiten nicht vorsichtigt genug sein. Wir möchten an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes Ahrweiler für Ihre Einsatz an diesem Wochenende danken. Innerhalb kürzester Zeit wurden die betroffenen Personen kontaktiert und getestet, sodass zeitnah Ergebnisse vorliegen können.

Wir hoffen, dass es bei dieser Vorsichtsmaßnahme bleibt und es keine weiteren Infektionsfälle gibt. Unser erkranktes Mitglied zeigt bisher einen milden Krankheitsverlauf und ist hoffentlich bald wieder gesund.

Die Kontakte der sich unter Quarantäne befindlichen Personen müssen sich als Kontaktpersonen 2. Grades zunächst keine Sorgen machen und keine weiteren Maßnahmen ergreifen.

Bleibt gesund!

18. Apr, 2020

Generalversammlung muss auf unbestimmten Termin verschoben werden – Vorstand bleibt vorerst im Amt

Von |2022-02-23T22:09:50+01:0018. April 2020|2020, Generalversammlung, Mainacht, Vereinsleben|

Wie in fast allen Bereichen, des öffentlichen Lebens steht auch bei uns Junggesellen alles still. Aufgrund der aktuellen Ausgangsbeschränkungen welche auf der Ministerkonferenz vom 15.04.20, bis zum 03.05. verlängert wurden, ist es uns nicht möglich unsere Generalversammlung abzuhalten. Diese verschieben wir auf unbestimmte Zeit, bis uns neuere Informationen vorliegen.

Wir möchten auch darüber informieren, dass wir aufgrund § 5 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 trotz Ablauf unserer Amtszeit im Amt bleiben. Somit bleiben wir auch über den 30.04 hinaus handlungsfähig und der Verein ist nicht vorstandslos.

Auch Fragen bezüglich unserer Veranstaltungen, unabhängig ob intern oder extern, können wir zum aktuellen Zeitpunkt nicht beantworten. Wir versichern, dass wir sobald nähere Informationen vorliegen, diese bewerten und kommunizieren werden.

Bis dahin wünschen wir allen Mitgliedern, deren Familien und der gesamten (Dorf-)Gemeinschaft, dass Sie gesund bleiben und wir uns alle hoffentlich bald wieder auf einer unserer zahlreichen Veranstaltungen oder in der Dorfgemeinschaft begrüßen können.

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