Die Kirmesfeierlichkeiten stehen in diesem Jahr erneut im Zeichen von Corona. An allen Kirmestagen wird daher eine 2G+ Regel gelten. Gemäß § 5 Abs. 4 der 26. CoBeLVO können in diesem Fall das Abstandsgebot und die Maskenpflicht auf dem Veranstaltungsgelände entfallen und wir ohne Einschränkungen miteinander unsere Kirmes feiern.

Bei der aktuell gültigen Warnstufe bedeutet dies, dass maximal 25 Unimmunisierte ab 12 Jahren an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Dies hat zur Folge, dass diese Personen entweder einen Selbsttest unter Aufsicht vor Ort durchführen oder den Nachweis eines Testzentrums vorlegen müssen.

Bei allen Veranstaltungen wird am Einlass auf das Vorliegen eines der 3G sowie die Begrenzung auf (momentan) 25 unimmunisierte Personen vorgenommen werden. Bei Erreichen der Warnstufe 2 verringert sich diese Zahl auf zehn, bei Stufe 3 auf fünf Personen.

Wir bitten um Verständnis und freuen uns auf schöne Kirmestage!


Grundlage: Sechsundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (26. CoBeLVO)