Alle Berichte aus dem Jahr 2025.

12. Sep., 2025

Königsschild von Florian Scholl erweitert die Königskette

Von |2025-09-12T18:41:46+02:0012. September 2025|2025, Schützenfest|

Traditionell wird der letzte Freitag vor Schützenfest genutzt, um den scheidenden König gebührend zu verabschieden. Auch in diesem Jahr nutzte die Nochmajestät Florian Scholl diesen Abend, um sich bei Familie, Freunden und Wegbegleitern für die Unterstützung im vergangenen Jahr zu bedanken. Ein besonderer Höhepunkt des Abends war die Vorstellung und Stiftung des Königsschildes an die Junggesellen-Schützen-Gesellschaft „St. Lambertus“ Lantershofen.

Königsschild von Florian Scholl. Foto: Robin Grießel

Königsschild von Florian Scholl. Foto: Robin Grießel

Viele hatten im Vorfeld gerätselt, welches Motiv wohl das Königsschild von Florian Scholl zieren würde – vielleicht der Geißbock, der Kölner Dom oder gar eine Trommel? Die Antwort fiel anders aus, als so mancher erwartet hatte.

Schon früh nach dem Schützenfest 2024 stand für den amtierenden König fest, welches Bild ihn auf seinem Schild begleiten sollte. Nach reiflicher Überlegung entschied er sich gegen die Vielzahl möglicher Symbole aus Beruf, Vereinsleben und Hobbys – und stattdessen für das, was ihn am meisten geprägt hat: seine Heimat Lantershofen.

So zeigt sein Schild den Blick vom Kapellchen über das Dorf. Das Motiv besitzt für ihn auch eine persönliche Bedeutung: Der dargestellte Betrachter kommt aus Richtung Karweiler, der Heimat seines Vaters, und blickt über Lantershofen hinweg nach Walporzheim, wo seine Mutter herstammt. In der Mitte dieser beiden Orte liegt Lantershofen – der Ort, an dem seine Eltern sesshaft wurden und ihm ein Zuhause schenkten.

Die Gestaltung des Schildes nimmt bewusst Bezug auf die Tradition: Die Grundform ist dem Interimsschild der Majestät nachempfunden. Im unteren Bereich finden sich Getreideähren und Weintrauben als Symbole für die Felder und Weinberge rund um das Dorf. Den oberen Abschluss bildet eine Krone, Sinnbild für das Königsjahr und die damit verbundene Ehre. Am Rand sind Name und Jahreszahl „Florian Scholl 2024“ eingraviert.

Auf der Rückseite trägt das Schild die Inschrift „König der Junggesellen-Schützen-Gesellschaft St. Lambertus Lantershofen“ sowie einen persönlichen Dank an seine Begleiter Jan Sommer und Joel Waldecker.

Für Florian Scholl ist dieses Schild mehr als nur ein Erinnerungsstück. Es ist ein Zeichen seiner Dankbarkeit – für seine Heimat, seine Familie, seine Freunde und die Gemeinschaft der Junggesellen-Schützen.

16. Apr., 2025

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2025

Von |2025-04-18T13:02:30+02:0016. April 2025|2025, Generalversammlung|

Liebe Junggesellen,

ich darf euch hiermit herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung einladen. Die Versammlung findet am 30.04.2025, um 19:45 Uhr, in der St. Lambertus-Hütte am Ende der Lambertusstraße statt.

Tagesordnung:

  1. Gefallenenehrung
  2. Neuaufnahmen
  3. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  4. Bericht des Schriftführers
  5. Bericht des Vereinsvertreters Tambourcorps
  6. Bericht des Kassierers
  7. Bericht der Kassenprüfer
  8. Entlastung des Vorstands
  9. Neuwahl des Vorstands
  10. Neuwahl der Fähnrichsbegleiter
  11. Neuwahl der Kassenprüfer
  12. Verschiedenes

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten, damit die Versammlung einen zügigen Verlauf nehmen kann. Für die Beschlussfähigkeit müssen mindestens 50% der aktiven Mitglieder anwesend sein.

Mit Junggesellengruß

Clemens Queckenberg
-Hauptmann-

Die vollständige und offizielle Einladung erhaltet ihr unter: Einladung als PDF

19. März, 2025

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2025 des Tambourcorps der JSG

Von |2025-04-02T12:59:28+02:0019. März 2025|2025, Tambourcorps|

Liebe Spielleute,
liebe Mitglieder,

zu der diesjährigen Mitgliedersammlung möchte ich Euch hiermit herzlich einladen. Die Versammlung findet am Freitag, den 04.04.2025 um 18 Uhr, in der Burgkneipe, Graf-Blankard-Straße 8-12, in Lantershofen statt und die Tagesordnung gliedert sich wie folgt:

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  3. Bericht des Schriftführers
  4. Bericht des Kassierers
  5. Satzungsänderung
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstands
  8. Neuwahlen des Vorstands
  9. Neuwahlen der Kassenprüfer
  10. Verschiedenes

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten, damit die Versammlung einen zügigen Verlauf nehmen kann.

Mit Spielmannsgruß

Thorsten Klein
-2. Vorsitzender-

Die vollständige und offizielle Einladung erhaltet ihr unter: Einladung als PDF

Zu TOP5 Satzungsänderung

AktuellÄmderungsvorschlag
§ 7 Erlöschen der Mitgliedschaft (2)
Der Austritt erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des Mitglieds gegenüber dem Tambourmajor.
§ 7 Erlöschen der Mitgliedschaft (2)
Der Austritt erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des Mitglieds gegenüber dem Vorsitzenden.
§ 10 Mitgliederversammlung (1)
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich, spätestens 14 Tage vor dem 30. April, durchgeführt. Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt bis· spätestens 8 Tage vorher durch den Tambourmajor per E-Mail. Zusätzlich soll diese auf der Homepage der JSG Lantershofen veröffentlicht werden. Der Tambourmajor führt den Vorsitz bei der Mitgliederversammlung.
§ 10 Mitgliederversammlung (1)
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich, spätestens 14 Tage vor dem 30. April, durchgeführt. Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt bis· spätestens 8 Tage vorher durch den Vorsitzenden per E-Mail. Zusätzlich soll diese auf der Homepage der JSG Lantershofen veröffentlicht werden. Der Vorsitzende führt den Vorsitz bei der Mitgliederversammlung.
§ 10 Mitgliederversammlung (4)
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Tambourmajor zu unterzeichnen ist.
§ 10 Mitgliederversammlung (4)
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
§ 12 Vorstand (2)
Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

  1. dem Tambourmajor,
  2. dem stellvertretenden Tambourmajor,
  3. dem Schriftführer,
  4. dem Kassierer,
  5. dem Jugendwart und
  6. dem Zeugwart.
§ 12 Vorstand (2)
Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

  1. dem Vorsitzenden,
  2. dem Beisitzer im Vorstand der JSG,
  3. dem Schriftführer,
  4. dem Kassierer,
  5. dem Jugendwart und
  6. dem Zeugwart.
§ 12 Vorstand (3)
Der Tambourmajor leitet das Tambourcorps und informiert den Vorstand und die Mitgliederversammlung der JSG Lantershofen regelmäßig über die aktuelle Situation des Tambourcorps.
§ 12 Vorstand (3)
Der Vorsitzende leitet das Tambourcorps.
§ 12 Vorstand (4)
Der stellvertretende Tambourmajor vertritt den Tambourmajor bei dessen Abwesenheit oder falls dieser vorzeitig aus dem Amt scheidet.
§ 12 Vorstand (4)
Der Kassierer vertritt den Vorsitzenden bei
dessen Abwesenheit.
§ 12 Vorstand (5) [Neu]
Der Beisitzer im Vorstand der JSG informiert
den Vorstand und die Mitgliederversammlung
der JSG Lantershofen regelmäßig über die
aktuelle Situation des Tambourcorps.
§ 12 Vorstand (5-10) neu nummerieren
§ 13 Vertretung
Das Tambourcorps wird vertreten durch den Tambourmajor und den stellvertretenden Tambourmajor als dessen Stellvertreter. Jeder von Ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
§ 13 Vertretung
Das Tambourcorps wird vertreten durch den Vorsitzenden und den Kassierer als dessen Stellvertreter. Jeder von Ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
§ 14 Bestimmung des Vorstands (2)
Bei der Wahl zum Tambourmajor und zum stellvertretenden Tambourmajor können nur ordentliche Mitglieder das passive Wahlrecht ausüben. Dem amtierenden König der JSG Lantershofen steht kein passives Wahlrecht zu.
§ 14 Bestimmung des Vorstands (2)
Bei der Wahl zum Beisitzer im Vorstand der JSG können nur ordentliche Mitglieder das passive Wahlrecht ausüben.
§ 14 Bestimmung des Vorstands (3)
Erlangt der Tambourmajor die Königswürde der JSG Lantershofen, verbleibt er als stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand des Tambourcorps, bis die nächste Mitgliederversammlung einen Nachfolger wählt.
Streichen
§ 14 Bestimmung des Vorstands (4)
Die Wahl des Tambourmajors muss durch die Mitgliederversammlung der JSG Lantershofen bestätigt werden. Erfolgt bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung der JSG Lantershofen keine Wahl oder wird die Wahl nicht bestätigt, so erfolgt die Wahl durch ebendiese.
§ 14 Bestimmung des Vorstands (4)
Die Wahl des Beisitzers im Vorstand der JSG muss durch die Mitgliederversammlung der JSG Lantershofen bestätigt werden. Erfolgt bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung der JSG Lantershofen keine Wahl oder wird die Wahl nicht bestätigt, so erfolgt die Wahl durch ebendiese.
§ 15 Vorstandssitzungen
Vorstandssitzungen werden durch den Tambourmajor einberufen. Er ist zur Einberufung einer Vorstandssitzung verpflichtet, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder, ein Viertel der Mitglieder des Tambourcorps oder der Vorstand der JSG Lantershofen dies unter Angabe des Grundes verlangen.
§ 15 Vorstandssitzungen
Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden einberufen. Er ist zur Einberufung einer Vorstandssitzung verpflichtet, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder, ein Viertel der Mitglieder des Tambourcorps oder der Vorstand der JSG Lantershofen dies unter Angabe des Grundes verlangen.
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