VORBEMERKUNG:

Liebe Junggesellen,

um unseren satzungsgemäßen Pflichten nachzukommen, veröffentlichen wir eine Einladung zu einer möglichen außerordentlichen Mitgliederversammlung, die nur in dem Falle stattfinden würde, wenn der Hauptmann die Königswürde erringen sollte.

Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe die uns die neue Satzung, welche seit Oktober 2012 in Kraft ist, auferlegt, um die Einladungsfrist von 4 Tagen einzuhalten. Eine seperate schriftliche Einladung an die Mitglieder würde im Falle eines Eintreffens noch verteilt.

Diese Veröffentlichung findet jährlich statt und ist kein Hinweis auf mögliche Königskandidaten.

EINLADUNG:

Liebe Junggesellen,

aus besonderem Anlass möchten wir zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ordnungsgemäß nach § 10 Absatz 3 der Satzung vom 26.10.2011 einladen. Die Versammlung findet am Mittwoch, den 12.09.2018, um 20 Uhr in der Gaststätte des Winzerverein Lantershofen in der Winzerstraße 16 statt.

 Tagesordnung:

  1. Gefallenenehrung
  2. Neuaufnahmen
  3. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  4. Neuwahl des Hauptmanns
  5. Ergänzungswahlen zum Vorstand
  6. Verschiedenes

Anträge zur Änderung der Tagesordnung sind spätestens zwei Tage vor der Versammlung schriftlich bei Hauptmann Johannes Schütz einzureichen.
Erscheint bitte möglichst pünktlich, damit die Versammlung einen zügigen Verlauf nehmen kann.
In der Hoffnung auf eine gesellige und gutbesuchte Versammlung verbleibe ich

mit Junggesellengruß

Johannes Schütz
-Hauptmann-